Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen, insbesondere mündliche, gelten erst nach schriftlicher Bestätigung als angenommen. Lieferungen erfolgen grundsätzlich zu unseren Bedingungen.

Die Preise verstehen sich ab unserem Werk Oldenburg, ausschließlich Verpackung, Verladekosten, Verzollung und Transportversicherung. Sie basieren auf den derzeitigen Material- und Lohnkosten. Sollten sich diese bis zum Tage der Lieferung wesentlich ändern, behalten wir uns eine Preisangleichung vor.

Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.

Die Rücklieferung von Geräten oder Einzelteilen bedarf unseres Einvernehmens.
Bei neuwertigen Waren und frachtfreier Rücklieferung bringen wir eine Bearbeitungsgebühr von 5% des Wertes in Anrechnung. Sonderausführungen können nicht zurückgenommen werden.

Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollen Bezahlung vor, auch wenn diese an Dritte veräußert wird. Bei Zahlung in Wechseln gilt dieser Vorbehalt bis zur Einlösung des Wechsels.

Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, auch bei frachtfreier Lieferung. Ansprüche aus Beschädigungen oder Verlusten während des Transportes sind sofort nach Übernahme zu klären und bei der Bahn, der Spedition oder sonstigen Transportbeauftragten unverzüglich zu melden.

Lieferzeiten werden nach bestem Ermessen, jedoch unverbindlich angegeben. Ereignisse höherer Gewalt entbinden uns teilweise oder ganz für die Dauer der Behinderung von der Lieferverpflichtung.

Zahlungen sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum bzw. Erhalt der Ware netto Kasse zu leisten. Bei Aufträgen über 1500,00 € sind wir berechtigt, folgende Zahlungsbedingungen zu stellen: 1/3 bei Bestellung, 1/3 bei Versandbereitschaft bzw. nach Erhalt der Ware netto Kasse.
Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, die von den Banken in Anrechnung gebrachten Zinsen in Rechnung zu stellen. Bei Exportlieferung erfolgt die Zahlung stets nach besonderer Vereinbarung. Die Zurückhaltung der Zahlung wegen irgendwelcher Gegenansprüche ist ausgeschlossen.

Abnahme von Bauleistungen: Die Abnahme der erbrachten Leistungen richtet sich ausschließlich nach § 12 der Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B).

Gewährleistung: Mängelrügen sind innerhalb von 8 Tagen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort zu erheben. Sollten Mängel festgestellt werden, so haftet der Lieferer unter Ausschluss sämtlicher Schadensansprüche in der Weise, das er nach seiner Wahl die schadhaften Teile unentgeltlich ausbessert oder neu liefert. Wir haften nicht, wenn der Besteller Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten selber vornimmt oder eigenmächtig veranlasst. Für Folgeschäden wird keine Haftung übernommen.
Auszubessernde Teile sind uns frei Haus anzuliefern.

Nichtteilnahme an der Verbraucherschlichtung nach VSBG
Die Gerd Hartmann Maschinen- u. Metallbau GmbH, Westerburger Weg 15, 26203 Wardenburg beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.

Musterschutz: Sofern wir Gegenstände nach Zeichnungen, Modellen oder Mustern, die uns vom Besteller übergeben sind, zu liefern haben übernimmt der Besteller uns gegenüber die Gewähr, dass durch die Herstellung und Lieferung der Gegenstände gewerbliche Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Für alle unmittelbaren Schäden, die uns aus der Verletzung etwaiger Schutzrechte erwachsen, hat der Besteller Ersatz zu leisten.

Transportversicherung: Um unsere Kundschaft vor Verlusten zu schützen, versichern wir auf Wunsch alle Sendungen gegen Transportschäden. Die geringen Gebühren hierfür werden in Rechnung gestellt.

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Oldenburg. Gerichtsstand Oldenburg.

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